Die Petition (Abgabe und offizielle Übergabe im Deutschen Bundestag am 05.04.2018)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Was lange wärt........wird endlich gut !!!

Am Montag den 13.07.2020 wird der Vorsitzende der Interessengemeinschaft gestohlene Kinder der DDR e.V. , Herr Andreas Laake auf Einladung des "Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen" die weitere Zusammenarbeit zwischen der IGgKDDR e.V. und der "neuen" Clearingstelle für die Aufklärung von Zwangsadoption und vorgetäuschten Säuglings- bzw. Kindstod in der ehemaligen DDR besprechen.

Ja......es ist wirklich Realität geworden und wir freunen uns sehr für alleBetroffenen über diese positive Entwicklung...!!!!!

Kontinuität, Hartnäckigkeit und Professionalität zahlen sich aus...

Die Interessengemeinschaft gestohlene Kinder der DDR hat vor kurzem die Gesellschaftsform eines gemeinnützigen eingetragenen Vereins angenommen und zahlreiche Betroffenen haben sich bereits als Mitglieder angemeldet. (Mitgliedsanträge hier auf der homepage verlinkt)

Damit verbunden ist auch der dauerhafte Betrieb einer Clearingsstelle des Landes Sachsen in Naunhof bei Leipzig. Diese zentrale Ansprechstelle der IGgKDDR e.V. nimmt die Interessen der Betroffenen gegenüber der öffentlichen Verwaltung wahr und fungiert mit der Funktion einer Verbindungsstelle zwischen den Betroffenen und der Clearingstelle in Berlin.

Unsere bereits etablierten und erfahrenen Fachberaterteams (jeweils 3 Experten die selbst als Betroffene über umfangreiche jahrelange Erfahrung verfügen) werden die Betroffenen beraten und unterstützen, Fälle registrieren und dokumentieren sowie die Aufklärung formal in Berlin beantragen und die Ergebnissfindung aktiv begleiten.
Zwei fest angestellte Mitarbeiter werden die administrativen und organisatorischen Aufgaben des Betriebes wahrnehmen und eine dauerhafte Ansprechbarkeit innerhalb der Geschäftszeiten sicherstellen.

Der Vorstand wird seine Öffentlichkeitsarbeit weiter intensivieren und parallel zum Aufarbeitungsgeschehen die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit durch Aktionen und Berichte zusätzlich steigern. (Konvoi am 13.08.2020 in Berlin und Kongress am 04.09.2020 in Leipzig sowie große internationale Dokumentationsserie zum Säuglingstod - in Vorbereitung)

Über unsere Homepage können Betroffene Kontaktformulare ausfüllen und so Ihre Fälle diskret und geschützt beschreiben und unter anderem auch die Bearbeitung in der Clearingstelle beantragen.

Als eingetragener Verein sind wir eine anerkannte Hilfsorganisation, die für eingetragene Mitglieder eine bevollmächtigtes Vertretungsrecht wahrnehmen kann. Dies stellt für Betroffene einen großen Vorteil gegenüber der Einzelrecherche als Privatperson dar, da die Organisation eine deutlich höhere öffentliche Wahrnehmung und folglich auch Reputation und Autorität besitzt.

Wir empfehlen daher allen Betroffenen im eigenen Interesse die Mitgliedschaft in unserer Organisation.

Mit der zentralen Clearingstelle haben wir als Gemeinschaft einen bedeutenden Meilenstein erreicht und können uns auch mit gewissem Stolz diesen Teilerfolg zuschreiben. Ohne den starken Zusammenhalt der Betroffenen und die Bereitschaft zur Teilnahme an Aktionen hätten wir als Vorstand keine Rückhalt gehabt. Wir haben gemeinsam eine lange Strecke des Kampfes für unser Recht und für Gerechtigkeit hinter uns gebracht.

Mit der Abgabe unserer Petition am 05.04.2018 wurden Forderungen manifestiert, die Aufarbeitung und Aufklärung gewährleisten sollen.

Mit der Änderung des Adoptionsschutzgesetzes und damit der Möglichkeit der Aufklärung von Zwangsadoptionen im Rahmen der Forschung (September 2019) sowie mit der Einrichtung der zentralen Clearingsstelle in Berlin (in Kürze) sind wichtige Teilschritte erreicht.

Nun git es zusammenzustehen und stark und selbstbewust vorwärts zu gehen!!!!!

Auch die DNA-Datenbank wird einen wichtigern Schlüssel zur Aufarbeitung darstellen, da dies ein sehr wirkungsvoller Baustein zum finden der vermissten Kinder sein wird.

Wir bleiben aber auch weiterhin nachdrücklich mit unserer Forderung zur verpflichtenden Aufklärung Adoptierter über Ihren Status und zur Verbriefung eines Rechtsanspruchs auf Rückabwicklung einer Zwangsadoption auf Wunsch der Betroffenen oder mit der Forderung nach Einrichtung eines Gedenkortes für vermisste Säuglinge / Kinder, deren tatsächliches versterben nicht beweiskräftig nachgewiesen werden kann.

Wir werden euch weiterhin auf dem Laufenden halten.
In diesem Sinne gilt unser Dank allen Betroffenen, Unterstützern und der interessierten Öffentlichkeit für die Ausdauer und Anteilnahme.

Frank Schumann
2. Vorsitzender
Vorstandssprecher
IGgK DDR e.V.

 
 
 
 
 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

 

 

 

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