Großer Erfolg für die Interessengemeinschaft gestohlene Kinder der DDR e.V. !
CDU / CSU Fraktion sorgt in den Haushaltsverhandlungen für die Anschubfinanzierung von 2 Millionen Euro für
- Einrichten einer unabhängigen Vermittlungsstelle ( Clearingstelle )
- Einrichten einer DNA - Datenbank für suchende Kinder und leibliche Eltern zur datenschutzkonformen Herkunftsfeststellung
- Durchführung einer Hauptstudie zur Untersuchung der tatsächlichen Umstände bei Adoptionsverfahren in der ehemaligen DDR 

Damit sind drei zentrale Forderungen der Interessengemeinschaft gestohlene Kinder der DDR, die insgesamt 9 Forderungen in der Petition vom 05.04.2018 eingereicht hat, auf einem guten Weg.
Dennoch müssen aus unserer Sicht auch die anderen Forderungen unserer Petition umgesetzt werden umgesetzt werden, um eine vollständige und umfassenden Aufarbeitung zu gewährleisten.

TROTZDEM SAGEN WIR ALLEN MEDIEN / STIFTUNGEN / POLITIKERN UND INSTITTUTIONEN, DIE UNS BISHER AUF DEM WEG BEGLEITET UND UNTERSTÜTZT HABEN, UNSEREN HERZLICHEN DANK !!!
 

WIR RUFEN ALLE BETROFFENE AUF NICHT AUFZUGEBEN UND SICH AUCH NICHT ABSCHRECKEN ZU LASSEN VON MENSCHEN DIE BEHAUPTEN DASS ES SOETWAS NICHT GEGEBEN HÄTTE. DIE FAKTEN SAGEN ETWAS ANDERES UND IHR SEIT NICHT MEHR ALLEINE UND IHR SEIT AUCH NICHT MEHR SCHWACH. IHR HABT BERECHTIGTE FRAGEN UND IHR HABT EIN RECHT AUF AUFKLÄRUNG.

 
 

Pressemitteilung des Vorstandes der Interessengemeinschaft gestohlene Kinder der DDR e.V.

CDU-Fraktion im Landtag Thüringen fordert Landesregierung von Thüringen auf, die Bundesratsinitiative Sachsens für eine Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht für zwangsadoptierte Kinder und deren leibliche Eltern zu unterstützen.
https://www.cdu-landtag.de/aktuelles/pressemitteilungen/2019/cdu-fraktion-fordert-akteneinsicht-fuer-ddr-zwangsadoptierte-und-leibliche-Eltern 

 

Weiterer riesiger Erfolg: 

Heute 21.06.2019 haben wir erfahren, dass die Regierungsfraktionen im Bundestag einen Antrag mit folgendem Text eingereicht haben:


Deutscher Bundestag Drucksache 19/[…] 19. Wahlperiode 18.06.2019 https://www.bundestag.de/presse/hib/649796-649796

Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD „Aufarbeitung Zwangsadoption in der SBZ/DDR 1945–1989“ Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Unter dem Begriff Zwangsadoption in der SBZ/DDR summieren sich Vorgänge von Kindeswegnahmen in der SBZ/DDR, die bisher nicht oder nur unzureichend untersucht wurden. Sie stehen offenbar vielfach in Zusammenhang mit politischer Haft, Ausreise oder anderweitiger politisch motivierter Repression gegen die leiblichen Eltern. Der Verlust eines nahen Familienangehörigen gehört zu den größten Leiderfahrungen des Menschen. Seine Verarbeitung durch soziale Begleitung und Sinngebung hat Auswirkungen auf das gesamte weitere Leben. Zu diesen Verlusterfahrungen gehören immer auch Adoptionen und dauerhafte Trennungen zwischen Eltern und Kindern – selbst wenn sie von allen Beteiligten akzeptiert sind. Die heutige Gesellschaft ist sich dieser Wirkungen weitgehend bewusst. Gesetzgeber, Gerichte und Jugendarbeit vermeiden daher nach Möglichkeit derartige Eingriffe oder begleiten sie durch psychosoziale Einrichtungen. Die Notwendigkeit einer Trennung einsichtig zu machen, ihr letztlich einen tragenden Sinn zu geben, ist für alle Betroffenen von existenzieller Bedeutung. Dieser repressive Anteil in den Verfahren und ihre Auswirkungen auf die Verarbeitung der Trennung sind bei der Würdigung der Betroffenen von Zwangsadoptionen für eine politische Aufarbeitung in den Blick zu nehmen. Das Leid der Betroffenen von Zwangsadoptionen in der ehemaligen SBZ/DDR als politische Opfer ist anzuerkennen.
II. Der Deutsche Bundestag begrüßt: die Anfertigung der Hauptstudie zu politisch motivierten Zwangsadoptionen in der DDR auf Initiative des Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf: 

1. das Leid der Betroffenen von Zwangsadoptionen in der ehemaligen SBZ/DDR als politische Opfer anzuerkennen. Dafür ist es erforderlich, auf den Forschungsarbeiten aufsetzend eine aussagekräftige und vor allem realitätsnahe Definition des Begriffs der Zwangsadoption zu schaffen, 

2. eine zentrale Vermittlungsstelle auf Bundesebene einzurichten. Leibliche Eltern und mögliche zwangsadoptierte Kinder sollen sich an diese Stelle wenden können. Vorbild dafür soll die 1993 beim Berliner Senat gebildete Clearingstelle sein. Die Aufgabenbestimmung der Vermittlungsstelle verlangt nach einer sachgerechten Bestimmung der zu untersuchenden Fälle, 

3. unter Einbeziehung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) eine datenschutzkonforme DNA-Datenbank einzurichten. Unter Berücksichtigung der Sensibilität der Daten ist eine verhältnismäßige Ausgestaltung notwendig, um auch in denjenigen Fällen, in denen Unterlagen nicht oder nicht mehr vorhanden sind, eine Aufklärung zu ermöglichen. Insbesondere sollen sich leibliche Eltern, deren Kind zwischen 1945 und 1990 zwangsadoptiert worden ist oder die fürchten, dass ihnen ein angeblich verstorbenes Kind entzogen worden ist, auf freiwilliger Basis registrieren lassen können. Möglicherweise adoptierte Kinder sollen sich ebenfalls in der Datenbank erfassen lassen können. Es soll ein Internetportal geschaffen werden, in dem die Geburtsdetails der vermissten Kinder verzeichnet werden können, um auf diese Weise einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen,

4. zu prüfen, inwieweit die bestehenden rechtlichen Grundlagen für die Betroffenen von Zwangsadoptionen in der ehemaligen SBZ/DDR, insbesondere zwangsweise adoptierte Kinder und deren leiblichen Eltern, verbessert werden können. Die Umstände der Adoption sind im Rahmen von Forschungen aufzuarbeiten. Dazu gehören der dauerhafte Erhalt der Akten und die Akteneinsicht, 

5. die wissenschaftliche Forschung zu diesem Thema durch erforderliche Gesetzesänderungen zu ermöglichen,

6. die Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema zu stärken.

Berlin, den....Ralph Brinkhaus, Alexander Dobrindt und Rolf Mützenich   

 


Weiterer Teilerfolg eröffnet große Perspektiven!

Mit der Gesetzesvorlage des Bundeslandes Sachsen, nämlich der Vorlage des Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch Drs-Nr:269/19 Datum 04.06.2019 Drs-Typ: Gesetzesantrag Herausgeber: Bundesrat, erfolgte gestern (04.06.2019), die erste gesetzgeberische Maßnahme im Rahmen der Umsetzung unserer Petition vom 05.04.2018.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0201-0300/269-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Mit dem Entwurf soll die gesetzliche Grundlage gelegt werden, um den Betroffenen von Zwangsadoption in der ehemaligen DDR die Einsichtnahme in die relevanten Adoptions- und Jugendamtsakten und weiteren Unterlagen zu ermöglichen und diesen so eine realistische Chance zu eröffnen, den Kontakt zu Ihren leiblichen Kindern, die Ihnen durch den Staat DDR zu Unrecht entzogen wurden, herzustellen.

Der Entwurf wurde durch die sächsische Staatsregierung umfangreich begründet und hat nach unseren Informationen große Chancen auf tatsächliche Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren.

Der Entwurf wird nach § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundesrates in die Tagesordnung der 978. Sitzung des Bundesrates am Freitag den 07. Juni 2019 aufgenommen und anschließend zur Beratung in die Ausschüsse zugewiesen. Im Anschluss erfolgen die fachliche Beratung und die Einbringung in die Gesetzgebungsadministration.

Die Auswertung dieser Gesetzesvorlage durch unsere Interessengemeinschaft ist noch nicht umfassend erfolgt. Bereits jetzt können wir aber feststellen, dass unsere Petition insgesamt große Aussicht auf Erfolg hat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sind wir als Gemeinschaft unserem Ziel der Aufklärung einen deutlichen Schritt vorangekommen. Wir sind auch sehr stolz darauf, dass wir für uns in Anspruch nehmen können, diese Gesetzesänderung initiiert zu haben. Ohne unsere starke Gemeinschaft hätte es diesen Gesetzentwurf sicherlich nicht gegeben. Die tatsächliche Umsetzung des Entwurfs im Gesetzgebungsverfahren werden wir begleiten und auch im Rahmen unserer Möglichkeiten zum Wohl unserer Betroffenen beeinflussen.

Angesichts dieser positiven Entwicklung und der bereits angekündigten weiteren Maßnahmen, sind wir sehr froh über die sich abzeichnenden Möglichkeiten der Aufklärung des Unrechts.

Jedoch liegen auch weiterhin viele Aufgaben zur Durchsetzung aller berechtigten Forderungen vor uns.
Der Vorstand der Interessengemeinschaft gestohlene Kinder der DDR bedankt sich im Namen aller unserer Betroffenen und Mitglieder  bei den vielen Unterstützern aus Gesellschaft, Medien und Politik, die bei der Erreichung dieses wichtigen Meilensteins mitgewirkt haben und fordert alle auf, nicht nachzulassen, bis alle Forderungen erfüllt und eine unabhängige Aufarbeitung realisiert sind.

Für den Vorstand

Vorsitzender Andreas Laake


Kommentierung in eigener Sache:

Die  Arbeit der Interessengemeinschaft gestohlene Kinder der DDR e.V. und der Facebook Gruppe: "Betroffene von DDR Zwangsadoption /Säuglingstod" zeigt nun bereits die ersten Erfolge. Schon bei der Vorstudie zum Thema Zwangsadoption, die von der ehemaligen Ost-Beauftragten der  Bundesregierung in Auftrag gegeben wurde, um festzustellen ob Zwangsadoptionen aufgeklärt werden können, haben wir intensiv mitgewirkt und Fälle zur Verfügung gestellt.
Dazu haben wir, übrigens ohne Unterstützung und Hilfe von Dachorganisationen, ca. 15 Veranstaltungen durchgeführt und unzählige Gespräche mit Politiker und Institutionen geführt.
Nach einem Autokonvoi durch die ehemalige DDR im April 2018,  überreichten wir am 05.04.2018 persönlich unsere Petition zum Thema Zwangsadoption/Säuglingstod an den Ausschussvorsitzenden des Petitionsausschusses im Deutschen Bundestag.
Schon wenige Wochen später (ein absolutes Novum in der Geschichte des Bundestages), gab es dazu eine öffentliche Expertenanhörung.
Zwischenzeitlich haben wir unzählige Medienberichte unterstützt und begleitet, die wiederum unseren Druck verstärkten. Dazu haben wir immer wieder vertrauensvolle und konstruktive Gespräche im Bundestag geführt und nicht zuletzt auch über unsere Homepage die Bevölkerung informiert und sensibilisiert.
Im Jahr 2018  haben wir eigenständig ein unabhängiges und an den wirklichen Bedürfnissen der Opfer orientiertes Büro zur Beratung in Naunhof bei Leipzig eröffnet. In nur einen Jahr haben wir ca. 50 persönliche Beratungen ehrenamtlich und für die Betroffenen kostenlos durchgeführt. In einem internen Bereich unserer Homepage können Betroffene sich zur Beratung anmelden und erhalten Zugang zu speziellen Services....
Auch Informationsveranstaltungen, Lesungen und BStU-Beratungen führten wir in unserem Büro durch. Zahlreiche Teilnehmer bestätigen die Wichtigkeit dieser Veranstaltungen und der persönlichen Betreuung in unserer unabhängigen Anlaufstelle.
Wichtige Voraussetzungen für eine unabhängige und zielführende Aufarbeitung und Aufklärung, wie:

- Zugang der Akten für alle Beteiligten von Adoption.
- unabhängige Clearingstelle (nicht ohne uns)
- Sicherung der Akten
sind nur drei unserer Forderungen.

Die zwei kürzlich öffentlich bekanntgewordenen Gesetzesentwürfe, die auf unsere Initiative zurückzuführen und somit unmittelbare Folge der in unserer Petition erhobenen Forderungen sind, waren nur der Anfang.
Jetzt gehen wir davon aus, das Stück für Stück alle Punkte unserer Petition beachtet und berücksichtigt werden.

Zusätzlich wurde durch uns, am Beispiel unserer argentinischen und spanischen  Partnerorganisation orientiert ( siehe u.a. Video "internationale Kampagne" ), die Idee der Etablierung eine unabhängigen  DNA-Datenbank in die Diskussion mit den Abgeordneten eingebracht.
Auch diese Idee wurde seitens der Regierungsfraktionen aufgenommen. Nun wurde auch die Etablierung dieser DNA-Datenbank für Kinder und leibliche Eltern, die ungewollt getrennt wurden und die so eine echte Chance haben sich endlich wieder  finden zu können, von den Regierungsfraktionen gefordert.

Wir sind noch nicht am Ziel und die nächsten Aktivitäten lassen nicht lange auf sich warten.

Vorstand der Interessengemeinschaft gestohlene Kinder der DDR und
die Facebook Gruppe Betroffene von DDR Zwangsadoption /Säuglingstod

 

 


Wir haben vom 01.02.2019 bis 01.05.2019 auf unserer Homepage eine UMFRAGE gestartet.
Ziel war es einen repräsentativen Eindruck über die Betroffenheit zum Themenfeld zu ermitteln.

Nachfolgend finden sie die Ergebnisse.

    7   x - Zwangsadoption in Berlin
  11   x - Zwangsadoption in Brandenburg
  21   x - Zwangsadoption in Mecklenburg-Vorpommern
  28   x - Zwangsadoption in Sachsen-Anhalt
  31   x - Zwangsadoption in Sachsen
  21   x - Zwangsadoption in Thüringen
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119   Verdachtsfälle Zwangsadoption insgesamt Stand:

 

  89    x - Säuglings- o. Kindestod in Berlin

  21    x - Säuglings- o. Kindestod in Brandenburg
  30    x - Säuglings- o. Kindestod in Mecklenburg-Vorpommern
  48    x - Säuglings- o. Kindestod in Sachsen-Anhalt
  60    x - Säuglings- o. Kindestod in Sachsen
  25    x - Säuglings- o. Kindestod in Thüringen

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273   Verdachtsfälle Säuglings- /Kindstod insgesamt 

Umfrage abgeschlossen 01.05.2019

 

 

Internationale Kampagne

 

 
 

 

 

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